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Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich ausschließlich nur
noch auf diesem Gebiet aktiv. Dazu gehören alle verkehrsrechtlich relevanten Probleme, wie zum Beispiel Beschuldigungen von fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort (früher: Unfallflucht),
Nötigung, Verkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrten, Bußgeldsachen, Fahrverbote, Unfallschaden und ähnliches mehr.
Häufig ist in Bußgeldsachen das erste persönliche Gespräche mit dem Anwalt erst erforderlich, wenn dem
Anwalt die Ermittlungsakten vorliegen. Dann kann es sinnvoll sein, dem Mandanten die vorherige Anreise zu ersparen.
Hier finden Sie die Unterlagen, die Sie für Ihre Auftragserteilung nach einer telefonischen Vorbesprechung
benötigen. Wählen Sie unten. Bitte lassen Sie sich diese Unterlagen ausdrucken von Adobe-Reader (Acrobat-Reader) und schicken mir die Unterlagen von Ihnen unterschrieben im Original zu. Bitte schreiben Sie deutlich
und sorgfältig, damit alle Angaben gut lesbar sind. Das Mandat muss erst von mir angenommen werden, darüber erhalten Sie von mir eine Mitteilung mit normalem Brief, per Telefax oder per eMail. Ohne meine Mitteilung
an Sie ist das Mandat noch nicht wirksam erteilt - in Zweifelsfällen rufen Sie mich bitte an.
In allen Fällen, in denen Sie oder ein naher Angehöriger (Ehepartner,
Verlobter, Eltern, Kinder etc.) im Verdacht stehen, eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, müssen Sie niemandem gegenüber irgend welche Angaben machen - nicht den Polizeibeamten, nicht den
Verwaltungsangestellten, nicht den Staatsanwälten, nicht den Sachverständigen (Ärzten) und nicht den Richtern. Dafür brauchen Sie auch keine Begründung abzugeben. Sie sollten von diesem Recht unbedingt Gebrauch
machen. Wir werden nach Einsicht in die Ermittlungsakten entscheiden, ob und welche Stellungnahme ich für Sie abgebe.
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